Urteil: Außerordentliche Kündigung unwirksam / Revision möglich
Rhenus unterliegt im Streit mit Ex-Betriebsrat
Von unserer Mitarbeiterin Waltraud Kirsch-Mayer
Mannheim. In dem schier unendlichen Kündigungsstreit zwischen Rhenus Logistics und Ex-Betriebsrat Sebastian Cano ging nach 25-minütiger Verhandlung auf einmal alles ganz schnell. Das Unternehmen unterlag beim Landesarbeitsgericht Mannheim: Die 16. Kammer wies die Berufungsklage ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Damit ist und bleibt die außerordentliche Kündigung unwirksam.
Auch diesmal war der Zuschauersaal wieder knallvoll, als sich die Kammervorsitzende Birgit Zimmermann und die beiden ehrenamtlichen Richter in zweiter Sitzung mit dem Langzeitfall beschäftigten.
Rückblick: Zu ersten massiven Konflikten war es gekommen, als der Lagerarbeiter und Kommissionierer Cano 2005 zum Betriebsrat gewählt wurde. Gegen zwei Kündigungen hat der heute 58-Jährige bereits geklagt - jeweils mit Erfolg.