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Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 10.05.2019 - Az.:3 Ca 433/17 -

Fingierte Kündigungsgründe zur Entfernung von Betriebsratsmitgliedern begründen Entschädigungsansprüche

Karikatur Naujoks von Gabi WischnathStrategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und des Rechtsberaters stellen eine schwere Persön­lich­keits­rechtsverletzung dar. Detektiv legt „Methode Naujoks“ offen.

27.05.2019

Mit Urteil vom 10. Mai 2019 hatte das Arbeitsgericht Gießen darüber zu befinden, ob sich die Betreiberin eines Seniorenheims und deren Berater, Rechtsanwalt Helmut Naujoks, wegen Persönlichkeitsverletzung zu verantworten haben. Anlass für dieses Verfahren war die Klage der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden des Seniorenheims auf Zahlung einer Entschädigung.

Beweisaufnahme brachte Licht ins Dunkel

Nach einer Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Betreiberin von Senioreneinrichtungen gemeinsam mit ihrem Anwalt Helmut Naujoks im Jahr 2012 ein Strategiekonzept zur Entfernung ihrer unliebsamen Betriebsratsmitglieder entwickelt hatte. Danach sollten eingeschleuste Lockspitzel die Betriebsratsmitglieder in Verruf bringen, Kündigungsgründe provozieren und erfinden. Ein als Zeuge vernommener Detektiv bestätigte den Vorwurf. Man habe, so der Zeuge, der Klägerin einen Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihr fristlos kündigen zu können.

Auch habe es zur strategischen Umsetzung gehört, dass die Kollegin der Klägerin, die Betriebsratsvorsitzende, von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Als diese sich nicht provozieren ließ, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten.

Das Arbeitsgericht wertete die strategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und ihres Rechtsberaters als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte die Betreiberin eines Seniorenheims und deren Berater, Rechtsanwalt Helmut Naujoks, als Gesamtschuldner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Zahlung von 20.000 Euro.

pdfHier finden Sie die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Gießen vom 16.5.2019

Hier geht es zu einem interessanten Bericht aus der „Wetterauer Zeitung“ vom 14.5.2019 über das vom Arbeitsgericht Gießen entschiedene Verfahren

www.wetterauer-zeitung.de

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