Presseinformation – Stuttgart, 24. 2. 2021
VORSITZENDER RICHTER AM ARBEITSGERICHT STUTTGART FINDET DEUTLICHE WORTE ZUM KÜNDIGUNGSBEGEHREN GEGEN DEN BETRIEBSRATSVORSITZENDEN DER SECURITAS AVIATION AM STUTTGARTER FLUGHAFEN
Die am späten Nachmittag des 15. Februar 2021 stattgefundene Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart führte nicht zur Einstellung des Verfahrens. Der vorsitzende Richter in diesem Verfahren richtete jedoch deutliche Worte an die anwesenden Rechtsanwälte, durch welche sich der Arbeitgeber Securitas Aviation in dem Verfahren vertreten lässt. Der Richter machte noch einmal deutlich, dass die Betriebsräte einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz haben und dass das bisher durch den Arbeitgeber vorgebrachte keinerlei Kündigungsgründe rechtfertigen würden.