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Von Wolfhard Petzold

Mit zwei von fünf fristlos gekündigten Mitarbeitern hat sich der Tierfutterhändler vor Gericht geeinigt. Drei Fälle gehen in die nächste Runde.

Krefeld. Der Krefelder Fall Fressnapf schlägt in der Öffentlichkeit deutschlandweit hohe Wellen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Arbeitslosenzentrum ALZ, das zwei der fünf fristlos gekündigten Mitarbeiter des Tierfutterkonzerns betreut, gehen davon aus, dass die Kündigungen nur vorgeschoben sind. Der deutsche Marktführer für Tierbedarf wolle damit verhindern, dass ein Betriebsrat gegründet wird. Diese Vermutung bestätigten gegenüber der WZ auch drei der Betroffenen, die sich beim ersten Gütetermin nicht auf die Aufhebungsangebote des Arbeitgebers einließen, der nun Belege für die Rechtmäßigkeit der Kündigung beibringen muss.

Krankheitsbedingte Ausfalltage als Kündigungsgrund

Ein anderer Kläger einigte sich am Donnerstag beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht mit seinem Arbeitgeber. Dieser hatte ihm erhebliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten auf Kosten des Unternehmens vorgeworfen. So seien 2015 allein 163 Ausfalltage angefallen, speziell wegen einer Rückenoperation inklusive Reha-Zeit. Im vergangenen Jahr seien noch einmal 79 Krankheitstage angefallen.

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