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Amtsgericht Lahr: Geldstrafen für New-Albea-Führungskräfte

Betriebsräte sind in ihrer Arbeit behindert worden – das steht für das Amtsgericht Lahr fest. Ein Gesellschafter und der Geschäftsführer der Seelbacher Firma New Albea sind deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden.

Zu Geldstrafen in Höhe von 35 000 und 2250 Euro sind der Gesellschafter und der Geschäftsführer des Seelbacher Kunststoffherstellers New Albea Am Montag vor dem Amtsgericht Lahr verurteilt worden. Für das Gericht stand fest, dass der damalige Betriebsrat in seiner Arbeit behindert worden ist. Strafanzeige hatte die IG Metall gestellt, die am Verfahren selbst aber nicht beteiligt war. Es ist ein Fall, mit dem deutsche Gerichte nicht täglich zu tun haben.

Ein Gesellschafter, der sich beim Plädoyer des Staatsanwalts die Ohren zuhält und Zuschauer, die vor Empörung nicht an sich halten können: Während der zweiten Verhandlung vor dem Amtsgericht Lahr, in der es um die Frage ging, ob im Seelbacher Unternehmen New Albea Betriebsräte in ihrer Arbeit behindert worden sind, kochten die Emotionen hoch.

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