Von Ohnmacht zu solidarischer Politik?
Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Nicole Mayer-Ahuja
Wer in Arbeitswelt und Gesellschaft hinschaut, erlebt in den letzten Jahren ein zunehmendes Gefühl von Ohnmacht bei vielen Menschen:
„Die da oben herrschen über uns hier unten. Wir können nichts tun.“
Geschürt wird diese Ohnmacht von einer Angst um den Arbeitsplatz, die Erfahrung von Fremdbestimmung, Leistungsdruck, Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ sowie von zunehmend behinderter oder schon vollständig fehlender Ausübung von Grund und Menschenrechten. Auch unter den verschiedenen Gruppen lohnabhängig Beschäftigter steigt die Konkurrenz und verstärkt eine Kluft zwischen ihnen. So analysiert Nicole Mayer-Ahuja, Arbeitssoziologin an der Universität Göttingen, den stetig wachsenden Druck auf lohnabhängig Beschäftigte unter den Bedingungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise. Aus dieser Analyse heraus stößt sie Überlegungen dazu an, wie eine bessere und gerechtere Welt möglich ist, die sich in Solidarität aufmacht, eine positive Zukunft zu gestalten.
Dienstag, 10. März 2026, 18 Uhr
Gewerkschaftshaus Mannheim, Otto-Brenner-Saal (Eingang Carl-Garnier-Ufer)
Eine Kooperation von DGB Nordbaden, IG Metall Mannheim, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Ökumenisches Bildungszentrum Sanctclara und Überbetriebliches Solidaritätskomitee Rhein-Neckar.
Petition in Zeichnung - Auf Zeit spielen
07.02.2026, 05:17
Liebe Unterstützer:innen,
der arbeitsrechtliche Konflikt um die fristlose Kündigung der langjährigen Siemens-Energy-Betriebsrätin Isabella Paape spitzt sich zu – und die Zeit läuft gegen sie. Nach einem ergebnislosen Güteverhandlungstermin am 5. Februar 2026 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg zeigt sich: Das Unternehmen scheint auf Zeit zu spielen, um Isabella Paape aus dem Betriebsratsgeschehen zu drängen. Sie "los zu werden", war und ist nur das vordergründige Ziel, denn dies wird dem Erlanger Management von Siemens Energy aufgrund der rechtlichen Haltlosigkeit der Kündigung wohl nicht gelingen.
Das steht auf dem Spiel:
Isabella Paape (61) wurde nach zehn Jahren engagierter Betriebsratsarbeit im November 2025 fristlos gekündigt. Der zunächst vage gehaltene „wichtige Grund“ wurde Ende Januar präzisiert: Siemens Energy wirft ihr vor, durch die Art der Kommunikation einer verbotenen Infoveranstaltung zur Betriebsrente das „Ansehen des Arbeitgebers“ beschädigt und ihre Loyalitätspflicht verletzt zu haben – weil sie wörtlich aus der Unternehmensabsage zitierte.
Die aktuelle Entwicklung: Eine strategische Verzögerung?
Der nun angesetzte Hauptverhandlungstermin zur Klärung der Kündigungswirksamkeit findet erst Mitte April statt. Zwar kann Isa Paape dank des laufenden Kündigungsschutzverfahrens noch an den Betriebsratswahlen Anfang März teilnehmen. Doch für die anschließenden konstituierenden Sitzungen, in denen die Besetzung von Ausschüssen und Gesamtbetriebsrat entschieden wird, ist ihre Teilnahme aufgrund des ungeklärten Arbeitsverhältnisses blockiert…
Petition in Zeichnung - Was wir schon immer vermuteten: Diese Kündigung hat keinen Bestand.
24.01.2026, 15:10

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
Lux lucet in tenebris! Licht am Ende des Tunnels!
Auch dank Eurer grossartigen Unterstützung hält Isa Paape dieses unwürdige Spiel gegen Sie und alle, denen echte Mitbestimmung und aktive Betriebsratsarbeit nicht gegen, sondern für die Beschäftigten am Herzen liegt, durch. Zumal es jetzt Klarheit gibt. Aber lest selbst aus der aktuellen Presemitteilung. Es lohnt sich!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne informiere ich über den aktuellen Sachstand zur fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin durch Siemens Energy.
Eilverfahren im Kündigungsfall der Betriebsrätin Isabella Paape Siemens Energy nennt erstmals den Kündigungsgrund – Gericht äußert erhebliche Zweifel!
In einem Eilantrag hatte die fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape Zugang zum Betrieb gefordert, um ihre Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen zu können. Schließlich habe Siemens Energy bisher nicht einmal einen Grund genannt, wodurch die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt sei. Unhaltbar sei daher auch das verhängte Hausverbot, das die gewählte Betriebsrätin an der Amtsausübung hindere.
Nach monatelangem Rätselraten um den Kündigungsgrund erfolgte vor dem Arbeitsgericht dann der Paukenschlag: Siemens Energy äußert sich in einem viele Seiten langen Schriftstück erstmals zu den Kündigungsgründen. Der Betriebsrätin war Ende Oktober eine geplante Informationsveranstaltung zur Betriebsrente untersagt worden. Paape hatte die Veranstaltung daraufhin im Firmen-Intranet abgesagt. Sie habe aber versäumt, so der Vorwurf von Siemens Energy, die Gründe der Betriebsleitung für die Absage darzustellen. Dadurch könnte das Ansehen des Arbeitgebers bei den Mitarbeitenden beeinträchtigt worden sein.
Weiter wird der Betriebsrätin vorgeworfen, sie habe die Gründe für das Verbot der Veranstaltung mindestens einem Beschäftigten mitgeteilt – und zwar wortwörtlich. Dieser habe sich nämlich mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewendet. Durch dieses Teilen einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich verletzt.
Wie Isabella Paape einem (!) Beschäftigten nichts zu den Gründen für das Veranstaltungsverbot mitteilen, gleichzeitig aber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit ebendiese Gründe erläutern sollte, bleibt vorerst das Geheimnis der Betriebsleitung. Das Arbeitsgericht wollte sich im anberaumten Eilverfahren mit den Details nicht befassen. Der Richter stellte lediglich fest, dass die üblicherweise bei fristlosen Kündigungen genannten Gründe wie Diebstahl oder „den Geschäftsführer verhauen“ in diesem Fall nicht zu finden seien…
Offenen Brief gegen das Fortwirken des Nazi-Arbeitsunrechts jetzt bei WeAct unterstützen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Kampagne „Nie wieder ist jetzt!“: Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts beenden! könnt Ihr jetzt auch bei WeAct unterstützen. Je mehr Menschen sich für unsere Forderung einsetzen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

Bitte macht nach Kräften mit und verbreitet diese Info überall, wo es Euch möglich ist. Vielen Dank!
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Dokumentation der 12. Konferenz „BR im Visier“ vom 11. Oktober 2025
mit Schwerpunkt BR-Wahlen 2026 jetzt erschienen!
Rechtzeitig vor den im Frühjahr 2026 anstehenden Betriebsrats- und Personalratswahlen können wir die Dokumentation der zwölften bundesweiten Konferenz „Betriebsräte im Visier“ vorlegen, die am 11. Oktober 2025 in Mannheim stattgefunden hat.
Im Mittelpunkt unserer diesjährigen Tagung stand die Frage, wie die Verteidigung gegen BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung in der Arbeitswelt noch besser gelingen kann.
Ihr könnt unsere Broschüre, die sehr interessante Beiträge enthält, gerne an Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Wir freuen uns auf Euer Interesse und Eure weitere Unterstützung!
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Solidarität gegen BR-Mobbing bei GFN Heidelberg und bei Siemens Erlangen erforderlich
- Termin beim AG HD wg. GFN am DO, 4.12.25, 11:30 Uhr

Bei Siemens Erlangen wurde der IGM-Betriebsrätin Isa Paape unter fadenscheinigen Vorwänden gekündigt. Sie hat eine Petition gestartet, die Ihr hier unterschreiben könnt:
www.openpetition.de/petition/online/betriebsraetin-isabella-paape-kuendigung-zuruecknehmen-kandidatur-ermoeglichen
Weitere Infos hier:
251116_Presseinformation_ISA_Paape.pdf
junge Welt »Unternehmen agieren immer skrupelloser«
Aus: Ausgabe vom 20.10.2025, Seite 3 / Schwerpunkt: Betriebsratsmobbing
Behinderung von Betriebsratsarbeit nimmt zu. Ein Mittel sind Verdachtskündigungen.
Ein Gespräch mit Wolfgang Alles
Von Susanne Knütter
Nur die Spitze des Eisbergs: Behinderung der IG Metall bei Tesla in Grünheide – Foto: IPON / Stefan Boness
Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, haben nur noch 9,5 Prozent aller Betriebe ab fünf Beschäftigten einen Betriebs- oder Personalrat. Können die wenigstens ihre Arbeit machen?
Die Arbeit vor allem von Betriebsräten wird enorm erschwert. Die vom Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Regeln werden von Geschäftsleitungen immer weniger eingehalten. Betriebsratsmitglieder bekommen Informationen, die sie für ihre Arbeit brauchen, nicht oder nur verzögert. Sie können erforderliche Schulungen nicht machen, sind Schikanen ausgesetzt. Die Behinderung kann in Verhinderung von Betriebsratsarbeit umschlagen bis hin zum Mobbing. Aktive Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglieder werden dann aus den Betrieben herausgedrängt…
Rede von Wolfgang Alles am 1. Mai 2025 zu Verdachtskündigungen
„NIE WIEDER IST JETZT!“
Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB
FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!
Sind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.
Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute.
Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 wurden Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Das bisherige Arbeitsrecht wurde 1934 mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ konsequent in Unrecht umgewandelt. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der „Betriebsgefolgschaft“ zur „Treue“ gegenüber dem „Betriebsführer“ war schwerwiegend. Angebliche Verstöße gegen die Treuepflicht konnten seither mit „Verdachtskündigungen“ geahndet werden.
Im Nachkriegsdeutschland passte das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter maßgeblicher Beteiligung von bereits in der Nazidiktatur tätigen Juristen wie dem 1. BAG-Präsidenten Nipperdey wesentliche Elemente des faschistischen Arbeitsunrechts „demokratisch“ an. Das hatte insbesondere die massive Einschränkung des Streikrechts zur Folge, das Verbot politischer Betätigung im Betrieb, die „Treuepflicht“ gegenüber dem „Arbeitgeber“, die „Betriebsgemeinschaft“, die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und nicht zuletzt die „Verdachtskündigungen“.
Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.
Stattdessen ist die übertragung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ auf das Arbeitsrecht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlich. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Neben dem gesetzlichen Verbot der Verdachtskündigung ist auch der § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Dort werden nämlich dem Unternehmer bei Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung noch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses als nur in Verdachtsfällen geboten. Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.
„Nie wieder ist jetzt!“ gilt daher besonders für die Arbeitswelt. Denn gerade dort, wo faschistisches Unrecht nach wie vor „Recht“ ist, wird Widerstand zur Pflicht! Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die „Verdachtskündigung“ zu verbieten. Es ist die ureigenste Aufgabe des DGB und der Einzelgewerkschaften dies bei Politik und Justiz konsequent einzufordern.
Erstunterzeichner: Günter Wallraff, Horst Schmitthenner, 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ u.a.