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Solidaritätskonzert hat Nachspiel vor Gericht

Justiz: Fünf Anzeigen gegen Alstom-Arbeitnehmervertreter wegen angeblicher „Verletzung der Ehre“ / Zivilverfahren in Weinheim

Von unserem Redaktionsmitglied Agnes Polewka

WEINHEIM.

„Stellen Sie sich vor, Sie sind selbst nicht bei einem Konzert, und erfahren im Nachhinein, dass solche Dinge über sie gesagt worden sind“, sagt der amtierende Betriebsratsvorsitzende bei nora, Hans- Erich Baumann. „Kriminelle Machenschaften und gekaufte Betriebsratsmehrheiten“ habe man ihm und seinen Kollegen bei einem Konzert im vergangenen Jahr öffentlich unterstellt.

Baumann und vier weitere Arbeitnehmervertreter erstatteten Anzeige wegen „Verletzung der Ehre“. Aber nicht gegen irgendwen, und auch nicht wegen irgendeines beliebigen Konzerts. Sondern gegen Alstom- Betriebsrat Wolfgang Alles, der sich bei einem Solidaritätskonzert für den nora-Betriebsratskollegen Helmut Schmitt eingesetzt hatte. Der geriet im Sommer 2012 in die Schlagzeilen, weil er zunächst unfreiwillig aus dem Betriebsrat des Bodenbelagherstellers ausschied und dann fristlos entlassen worden war. Vor mehr als zehn Monaten hat der 60-Jährige sich seine Rückkehr ins Unternehmen erstritten. Aber die Causa Schmitt zieht weiter ihre Kreise.

Der Alstom-Betriebsrat widerspricht den Anschuldigungen, sieht in den fünf Anzeigen vielmehr die Absicht, andere „klein machen“ zu wollen. „Ich habe das Solidaritätskonzert moderiert und dabei nur Zitate von Kollegen und Mitarbeitern weitergegeben, die sich auf den Rausschmiss von Helmut Schmitt bezogen“, sagt Alles. Schon vor Beginn der Verhandlung herrschte vor dem Amtsgericht reges Treiben. Betriebsräte von Alstom und anderen Unternehmen in der Region hielten Banner mit der Aufschrift „Stoppt Betriebsrats-Mobbing“ in die Höhe. Kurze Zeit später platzte auch der Gerichtssaal aus allen Nähten. Obwohl das Gericht in den „Großen Saal“ auswich, mussten rund 50 Menschen auf dem Gang und in einem Nebenraum ausharren – insgesamt waren rund 100 gekommen. Wolfgang Alles räumte vor Gericht ein, dass die Begriffe gefallen sind – mit der Einschränkung, dass er damit Kollegen zitiert habe. Das Gericht muss nun entscheiden, ob Alles damit lediglich seine Meinung kundgetan hat oder ob es sich um eine „Tatsachenbehauptung“ handelt. Damit steht und fällt die Entscheidung, ob die Klagen abgewiesen werden.

Falls nicht, werden die mündlichen Verhandlungen fortgesetzt und eine umfassende Beweisaufnahme wird in die Wege geleitet.

i Entscheidung am 14. November, 9 Uhr, Amtsgericht Weinheim

Rund 100 Arbeitnehmervertreter zogen vor Verfahrensbeginn mit Bannern und Fahnen durch Weinheim, um ihre Solidarität zu bekunden. BILD: ROOS

Rund 100 Arbeitnehmervertreter zogen vor Verfahrensbeginn mit Bannern und Fahnen durch Weinheim, um ihre Solidarität zu bekunden. BILD: ROOS