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Arbeitsgericht: Keine Wahlumschläge bei erster Wahl

Bei nora muss Betriebsrat neu gewählt werden

Mannheim/Weinheim. Die Betriebsratswahl beim Weinheimer Bodenbelagshersteller nora systems GmbH muss wiederholt werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies gestern die Beschwerde gegen den Beschluss der ersten Instanz zurück und ließ auch eine Rechtsbeschwerde nicht zu.

Die Vorsitzende Richterin Gisela Witte hatte bereits während der Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass sie den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom Juli 2014 für nachvollziehbar und richtig hält. In erster Instanz war die Betriebsratswahl vom März 2014 für „unwirksam” erklärt worden, weil bei der Stimmabgabe keine Wahlumschläge verwendet worden waren. Diese sind bei Betriebsratswahlen aber zwingend vorgeschrieben.

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