.

von
Helmut Schmitt / BR-Mehrheit / nora systems GmbH
am 13. 12. 2012

in der Sache fristlose Kündigung des Betriebsratsmitglieds der nora systems GmbH, Helmut Schmitt, und beantragten Ausschluss desselben aus dem Betriebsrat
- Arbeitsgericht Mannheim, Az.: 8 Ca 261/12 und 8 BV 7/12 -

Einigung erzielt

nora systems und Betriebsratsmitglied Helmut Schmitt schließen Vergleich

Im Kündigungsschutzverfahren zwischen Herrn Helmut Schmitt und nora systems sowie im Verfahren um den Ausschluss von Herrn Schmitt aus dem Betriebsrat des Unternehmens konnte auf Basis eines Vergleichsvorschlags des Arbeitsgerichts Mannheim eine Einigung erzielt werden.

Das Gericht hatte in einem Beschluss vom 09. November 2012 den Verfahrensbeteiligten mit ausführlicher Begründung nahegelegt, vorhandene persönliche Differenzen zurückzustellen und den ernsthaften Versuch einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in die Wege zu leiten.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Herr Schmitt hat in diesem Zusammenhang bekräftigt, dass er in der Betriebsversammlung vom 20. Juni 2012 weder dem Betriebsratsvorsitzenden Bestechlichkeit noch dem Unternehmen eine Manipulation der geheimen Abstimmung in der Schlichtungsstelle vorgeworfen hat oder diesen Eindruck erwecken wollte. Falls entgegen seiner Absicht dieser Eindruck entstanden sein sollte, bedauert er dies nachdrücklich.

Betriebsratsmitgliedern obliegt eine im Gesetz näher beschriebene Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Herr Schmitt erklärte, dass er diese gesetzlichen Bestimmungen auch weiterhin beachten und bezüglich öffentlicher Äußerungen zu Themen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, Zurückhaltung üben werde.

Rücknahme von Kündigung und Betriebsratsbeschluss

Die Firma nora systems, der Betriebsrat des Unternehmens und das Betriebsratsmitglied Helmut Schmitt haben sich daher geeinigt, den vor dem Arbeitsgericht Mannheim anhängigen Rechtsstreit zu beenden. Aufgrund der erzielten Einigung wird Herr Schmitt sowohl sein Beschäftigungsverhältnis für nora systems als auch seine Tätigkeit als Betriebsrat des Unternehmens wieder aufnehmen. Über den detaillierten Wortlaut der Vereinbarung wurde zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart.