nora systems: Arbeitsgericht erklärt Wahl für „unwirksam”
Betriebsrat muss neu gewählt werden
WEINHEIM/MANNHEIM. Die Betriebsratswahl bei Weinheims zweitgrößtem Arbeitgeber, dem Bodenbelagshersteller nora systems GmbH, muss wiederholt werden. Das hat gestern das Arbeitsgericht Mannheim entschieden; der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Betriebsratsmitglied Helmut Schmitt und sieben weitere nora Mitarbeiter hatten die. Wahl vom 3. März 2014 angefochten, weil dabei gleich mehrere formale Fehler gemacht worden seien. So gab es zum Beispiel bei der Abgabe der Stimmzettel keine Wahlumschläge, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem wurden 24 Saisonarbeitskräfte, die nur acht beziehungsweise zehn Monate pro Jahr im Unternehmen arbeiten und in den Wintermonaten frei haben, nicht über die anstehende Wahl informiert. Dadurch hätten sie keine Gelegenheit gehabt, selbst für den Betriebsrat zu kandidieren.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Holger Willer folgte jetzt dieser Auffassung und erklärte die Wahl für „unwirksam”. Welche Folgen das für die Arbeit des Betriebsrates in den nächsten Wochen und Monaten hat, ist derzeit noch nicht absehbar.
Beschlüsse haben Bestand
Fest steht nach Auffassung von Juristen nur: Solange die Entscheidung des Arbeitsgerichtes nicht rechtskräftig ist, bleibt der jetzige Betriebsrat im Amt. Auch die seit der Wahl getroffenen Beschlüsse oder Vereinbarungen mit der Geschäftsführung haben Bestand. Dies wäre anders gewesen, wenn das Gericht die Wahl für „nichtig” erklärt hätte.
Rund 30 Mitarbeiter und Gewerkschafter verfolgten gestern Vormittag das Verfahren im Gerichtssaal. Wie beim erfolglosen Gütetermin im April kam dabei immer wieder auch der alte Konflikt im nora Betriebsrat zur Sprache.
Lange Vorgeschichte
Im Juni 2012 war Helmut Schmitt per Mehrheitsbeschluss aus dem Gremium ausgeschlossen worden. Wenige Tage später wurde ihm fristlos gekündigt, weil er angeblich den Betriebsfrieden gestört hatte. Schmitt klagte. Im Dezember 2012 einigte man sich vor Gericht auf einen Vergleich: Schmitt durfte seine Betriebsratstätigkeit wieder aufnehmen.
Im Gegenzug nahm er Vorwürfe gegen den damaligen Betriebsratsvorsitzenden und die Geschäftsführung zurück.
Bei der Wahl am 3. März 2014 hatte die von Schmitt angeführte Liste „Aufrechte Gewerkschafter für Belegschaftsinteressen“ zwar die meisten Stimmen erhalten (32,3 Prozent). Aber für eine Mehrheit in dem 13-köpfigen Betriebsrat reichte das nicht. Stattdessen wurden mit Günay Yilmaz und Hans-Erich Baumann zwei Vertreter der Liste „Verantwortung für nora” (21,9 Prozent) an die Spitze gewählt.
Schmitts Gegner unterstellten ihm nun, er fechte die Wahl nur deshalb an, weil er mit dem Ergebnis unzufrieden sei. Schmitt wies diesen Vorwurf zurück. Ihm gehe es darum, dass endlich demokratische Regeln eingehalten werden, zumal er schon 2013 bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat die fehlenden Wahlumschläge moniert habe. Damals hatte er allerdings auf eine Wahlanfechtung verzichtet.
Der amtierende Betriebsratsvorsitzende Yilmaz wollte das Urteil gestern Nachmittag nicht kommentieren. Er werde jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sich dann mit den Betriebsratskollegen beraten, erklärte er auf Anfrage unserer Zeitung. pro