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Betriebsrat von Prominent Deutschland fühlt sich in seiner Arbeit behindert – Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Heidelberg

23.07.2020 Von Barbara Klauß

Heidelberg. Die Arbeit des Betriebsrats darf auf keinen Fall behindert werden, das stellt Daniel Obst, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Heidelberg, unmissverständlich klar. Eine solche Behinderung werde scharf verfolgt. Andererseits, fügt er hinzu, ist auch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt „und nicht niedrig zu bewerten”.

Der Vorsitzende versucht am Mittwoch zwischen Vertretern einer Tochter des Heidelberger Dosierpumpenherstellers Prominent und des dortigen Betriebsrats zu vermitteln, die – zum wiederholten Mal – eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht austragen. Im aktuellen Fall geht es unter anderem um Sätze, die aus Sicht des Betriebsrates so nicht hätten fallen dürfen. Die Arbeitnehmervertreter werten sie als Behinderung ihrer Arbeit und als Drohung...

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