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Urteil: Außerordentliche Kündigung unwirksam / Revision möglich

Rhenus unterliegt im Streit mit Ex-Betriebsrat

Von unserer Mitarbeiterin Waltraud Kirsch-Mayer

Mannheim. In dem schier unendlichen Kündigungsstreit zwischen Rhenus Logistics und Ex-Betriebsrat Sebastian Cano ging nach 25-minütiger Verhandlung auf einmal alles ganz schnell. Das Unternehmen unterlag beim Landesarbeitsgericht Mannheim: Die 16. Kammer wies die Berufungsklage ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Damit ist und bleibt die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Auch diesmal war der Zuschauersaal wieder knallvoll, als sich die Kammervorsitzende Birgit Zimmermann und die beiden ehrenamtlichen Richter in zweiter Sitzung mit dem Langzeitfall beschäftigten.

Rückblick: Zu ersten massiven Konflikten war es gekommen, als der Lagerarbeiter und Kommissionierer Cano 2005 zum Betriebsrat gewählt wurde. Gegen zwei Kündigungen hat der heute 58-Jährige bereits geklagt - jeweils mit Erfolg.

Kartons falten

Zur Vorgeschichte gehören auch Ereignisse aus dem Jahr 2010: Rhenus hatte den unliebsamen Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, den dieser als degradierend und krankmachend empfand - weil er nur "sinntötend" Kartons falten durfte. Die Arbeitgeberseite sprach hingegen von einer anspruchsvollen Falttechnik und wandte sich gegen den Vorwurf einer Art Strafversetzung. Nach vier Monaten verweigerte der Mann die Arbeit und wurde daraufhin gefeuert - allerdings obsiegte der Betriebsrat mit seiner Klage gegen die Kündigung. Seine alte Lager-Arbeitstätigkeit, zu der auch Staplerfahren gehörte, bekam er gleichwohl nicht mehr zurück. Die letzte außerordentliche Kündigung beruhte auf dem Vorwurf, Cano habe Kollegen mit ungewollten Ratschlägen belästigt, so dass es immer wieder Beschwerden gegeben habe. Außerdem soll er am Formulieren von Flugblättern mitgewirkt haben, die das Komitee "Solidarität gegen Betriebsrat-Mobbing" verteilte und im Internet veröffentlichte.

Just um dieses Flugblatt mit dem Titel "Mobbing Tatort Rhenus - Solidarität mit Sebastian Cano!" ging es in der gestrigen Verhandlung. Als Zeuge hatte die LAG-Kammer jenen Grafikdesigner geladen, der den Text im Juni 2013 auf die Homepage des Komitees gestellt hat. "Ihre Aussage kann den Rechtsstreit ganz erheblich entscheiden - darüber sollten Sie sich im Klaren sein und strikt bei der Wahrheit bleiben", mahnte die Richterin. Der 67-Jährige sagte aus, das Komitee mit "technischem Support" ehrenamtlich zu unterstützen, aber in keiner Weise am Formulieren der Texte beteiligt zu sein. "Ich bin weder Mitglied der Initiative, noch nehme ich an Sitzungen teil." Der Zeuge gab an, "keine Ahnung zu haben", wer an dem Flugblatt inhaltlich mitgewirkt habe. "Und wer hat Ihnen damals den Text gemailt?", wollte die Richterin wissen. Er mache regelmäßig so etwas wie einen "Computer-Frühjahrsputz" und lösche, was nicht mehr gebraucht werde, so der Zeuge. An den Absender könne er sich nicht mehr erinnern.

Hintergrund der intensiven Befragung: Wenn dem Ex-Betriebsrat aktive Mitarbeit an dem Flugblatttext mit massiven Vorwürfen wie "Psychoterror" oder "Anordnung unsinniger Arbeitsaufgaben und Gewaltandrohung" hätte nachgewiesen werden können, wäre das groben Loyalitätsverstößen gleichgekommen - und die rechtfertigen eine Entlassung.

Seit September freigestellt

Obwohl laut gestrigem Urteil die von Rhenus ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, bleibt offen, wie es nun weiter geht. Der Ex-Betriebsrat ist seit dem erstinstanzlichen Kündigungsprozess im September 2014 freigestellt. Das Verfahren im Streit um die Art der zugewiesenen Tätigkeit hatten die Parteien mit Blick auf die Berufungsentscheidung ausgesetzt. "Ich werde in den nächsten Tagen mit dem Anwalt von Rhenus Kontakt aufnehmen und fragen, was nun passieren soll", so Rechtsanwalt Weber, der Cano vertritt.

Noch hat das LAG-Urteil keine Rechtskraft. Das Unternehmen kann in Revision gehen, und falls diese nicht zugelassen wird, dagegen Beschwerde einlegen. Es bleibt also in dem Langzeit-Fall spannend.

© Mannheimer Morgen, Freitag, 13.03.2015

Rhenus

  • Die Rhenus AG ist ein Logistikunternehmen mit Sitz im nordrhein-westfälischen Holzwickede.
  • Der Konzern beschäftigt an mehr als 300 Standorten weltweit um die 24 000 Mitarbeiter.
  • Jährlicher Umsatz: rund vier Milliarden Euro.
  • In Mannheim sitzt Rhenus in der Landzungenstraße auf der Friesenheimer Insel.
  • Rhenus übernimmt als Logistiker unter anderem Versand-Dienstleistungen für große Firmen, darunter für Medikamentenhersteller. rüo