Sieg für die Interessenvertretung:
Im Verfahren wegen der außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Fa. Reissmann, Dieter Miesel, behält der Kollege seinen Arbeitsplatz.
Der Betriebsratsvorsitzende des Kabeltechnikbetriebes Reissmann in Uttenhofen behält seinen Arbeitsplatz. Das von der Firma Reissmann beantragte Beschlussverfahren zur Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung wurde in öffentlicher Sitzung beim Arbeitsgericht in Crailsheim durch einen Vergleich beendet.
Darüber sind Dieter Miesel und seine Mitstreiterinnen aus dem Betriebsrat erleichtert. Auch Arno Siebert, Gewerkschaftssekretär der IG Metall zeigt sich erfreut, dass der Versuch der Geschäftsleitung, einen aktiven Gewerkschafter loszuwerden, gescheitert ist. Heidi Scharf, 1. Bevollmächtigte ist davon überzeugt, dass die Interessenvertretung bei Reissmann durch den Ausgang des Verfahrens gestärkt wurde.
Nach einem Wechsel in der Geschäftsführung gab es vermehrt Angriffe auf Dieter Miesel, die im März 2016 in dem Versuch gipfelte, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung. Daraufhin hat die Geschäftsleitung beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragt.
Die Verhandlung in Crailsheim verfolgten zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer aus den Betrieben in Crailsheim, wie zum Beispiel Voith und Bosch.
9. 6. 2016