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WISAG geht baden - Kündigung eines Betriebsrats vom Tisch

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Kündigung des aktiven Gewerkschafters Karl S. heute zurück. Freunde und Kollegen des Nachtwächters quittierten das Urteil mit lautem Beifall. Die Kammer sehe keine Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sagte der Vorsitzende. Der Tatvorwurf einer Verdachtskündigung sei nicht erwiesen. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ließ das Gericht nicht zu. Mit diesem Urteil ist wohl auch die zweite Kündigung vom Tisch, erklärte die Rechtssekretärin, die Karl zur Seite stand. Sobald das Urteil rechtskräftig sei, werde er bei der WISAG wieder auf der Matte stehen, freute sich der Gewerkschafter.

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