Lidl darf Betriebsratsmitglied nicht kündigen
13. April 2017 – Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute entschieden, dass Lidl dem Betriebsratsmitglied Aytekin Erayabakan nicht kündigen darf. Er soll seinen Chef und einen Kollegen beleidigt haben. Der Betriebsrat hatte der Kündigung nicht zugestimmt, auch das Arbeitsgericht wollte diese Zustimmung nicht ersetzen. Der zuständige ver.di-Sekretär Thomas Gürlebeck und der Betriebsrat des Logistikzentrums fühlen sich durch die Entscheidung bestätigt. Sie gehen jetzt davon aus, „dass die Lidl-Geschäftsführung die Jagd auf Betriebsräte beendet und zukünftig im Interesse der Beschäftigten auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Betriebsrat und ver.di Wert legt", heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirks.
Zum Hintergrund:
Die Geschäftsführung im Lidl-Logistikzentrum in Graben bei Augsburg hatte mit miesen Tricks versucht, dem Betriebsratsmitglied zu kündigen.