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Wer Be­triebs­rä­te be­hin­der­t, dem droht bis zu ei­nem Jahr Ge­fäng­nis

Wer Betriebsräte in ihrer Tätigkeit behindert, dem drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen – eigentlich. Denn diese Straftaten von Arbeitgebern werden praktisch nicht verfolgt. Das sei skandalös, findet der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann – und fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften.

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