Wer Betriebsräte behindert, dem droht bis zu einem Jahr Gefängnis
Wer Betriebsräte in ihrer Tätigkeit behindert, dem drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen – eigentlich. Denn diese Straftaten von Arbeitgebern werden praktisch nicht verfolgt. Das sei skandalös, findet der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann – und fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften.