25.06.2018
In sechs großen Themenbereichen haben die Delegierten der acht Mitgliedsgewerkschaften im Mai 2018 mehr als 70 Anträge aus dem gesamten gewerkschaftspolitischen Spektrum beraten.
DGB-Bundeskongress
Berlin, 13.–17. Mai 2018
B018: Aktiv gegen Mobbing von Betriebs- und Personalräten
Laufende Nummer: 073
Antragsteller_in: DGB-Bezirk Baden-Württemberg
Status: angenommen in geänderter Fassung als Material zu Antrag B013
Sachgebiet: B - Arbeit der Zukunft und soziale Sicherheit
Aktiv gegen Mobbing von Betriebs- und Personalräten
Der DGB-Bundeskongress beschließt:
Der DGB setzt sich dafür ein, dass:
- zusammen mit den Einzelgewerkschaften und dem Europäischen Gewerkschaftsbund „Union Busting“ und BR-Mobbing auf Bundes- und Europaebene thematisiert werden, um gewerkschafts- und länderübergreifend gegen diese Entwicklung vorgehen zu können,
- der Bundesverband der Arbeitgeber sowie die entsprechenden Landesverbände mit aktuellen Vorfällen konfrontiert und zur Bekämpfung des BR-Mobbings durch deren Mitgliedsfirmen/Branchenverbände angehalten werden,
- der DGB in seiner Lobbyarbeit darauf hin wirkt, dass das Mittel der „Verdachtskündigungen" von Betriebsrätinnen und Betriebsräten durch den Gesetzgeber unterbunden wird und auch im Arbeitsrecht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung Vorrang zu geben ist,
- sich der DGB in seiner Lobbyarbeit für die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften einsetzt, wie sie auch im Beschluss des Bundesvorstands vom 12.07.2016 vorgeschlagen werden,
- Anwaltskanzleien und sog. „Beraterfirmen", die das BR-Mobbing im Auftrag von Unternehmensleitungen organisieren, vom DGB in der Öffentlichkeit wegen ihrer Praktiken nicht nur an den Pranger gestellt werden, sondern – wo immer möglich – straf- und zivilrechtlich verfolgt werden,
- in den Medien und Veröffentlichungen des DGB nicht nur über aktuelle Fälle von BR-Mobbing bundesweit berichtet wird, sondern auch deren Hintergründe systematisch analysiert werden.
Zum Download: Beschluss B018.pdf