Stuttgart, 27.01.2018
A 002: Aktiv gegen Mobbing von Betriebs- und Personalräten
Laufende Nummer: 034
Antragsteller_in: DGB KV Mannheim / Rhein-Neckar West
Status: angenommen in geänderter Fassung
Sachgebiet: A - Gute Arbeit
Herkunft: DGB KV Mannheim / Rhein-Neckar West
Aktiv gegen Mobbing von Betriebs- und Personalräten
Die Konferenz möge beschließen:
- Der DGB-Bezirk Baden-Württemberg greift das Thema Betriebsratsmobbing in seiner landespolitischen Arbeit unter der Überschrift „Offensive Mitbestimmung“ mit auf.
- Die Themen „Union Busting“ im Allgemeinen und BR-Mobbing im Besonderen werden als Lernmodule in die Bildungsarbeit des DGB Bildungswerks Baden- Württemberg für haupt- und ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre aufgenommen.
- Der DGB-Bezirk nutzt die eigenen Schulungsangebote für ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter der DGB-Gewerkschaften regelmäßig, um auf das Thema BR-Mobbing aufmerksam zu machen und so die Arbeitsgerichtsbarkeit entsprechend sensibilisieren zu können.
- Der DGB nimmt Kontakt mit den Präsidenten der verschiedenen Ebenen der Arbeitsgerichtsbarkeit auf, um diese für die Problematik des BR-Mobbings zu sensibilisieren und fordert die Weiterbildung der Richterinnen und Richter zu diesem Thema.
- Gewerkschaftsnahe Initiativen gegen BR-Mobbing sowie der Austausch und die Vernetzung von betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden unterstützt.
- Der DGB-Bezirksvorstand setzt sich bei der Landesregierung dafür ein, entsprechende Fälle von BR-Mobbing zu thematisieren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um den gesetzeswidrigen Angriffen auf unsere betrieblichen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger Einhalt zu gebieten.
- Der Mannheimer Appell „Gemeinsam gegen Mobbing von Betriebsräten!" wird im DGB-Bezirk Baden-Württemberg verbreitet und unterstützt und auch auf die Bundesebene durchgestellt.
- Der DGB Bezirksvorstand setzt sich auf der Bundesebene dafür ein, dass:
- ausreichende politische und organisatorische Kapazitäten im DGB bzw. rechtliche Kapazitäten bei der DGB Rechtsschutz GmbH bereitgestellt werden, um betroffene Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Betriebsratsgremien sowie Einzelgewerkschaften bei der Gegenwehr gegen BR-Mobbing wirksam beraten und unterstützen zu können.
- zusammen mit den Einzelgewerkschaften und dem Europäischen Gewerkschaftsbund „Union Busting“ und BR-Mobbing auf Bundes- und Europaebene thematisiert werden, um gewerkschafts- und länderübergreifend gegen diese bedrohliche Entwicklung vorgehen zu können.
- der Bundesverband der Arbeitgeber sowie die entsprechenden Landesverbände mit aktuellen Vorfällen konfrontiert und zur Bekämpfung des BR-Mobbings durch deren Mitgliedsfirmen/Branchenverbände angehalten werden.
- der DGB in seiner Lobbyarbeit darauf hin wirkt, dass das Mittel der
- „Verdachtskündigungen" von Betriebsrätinnen und Betriebsräten durch den Gesetzgeber unterbunden wird und auch im Arbeitsrecht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung Vorrang zu geben ist.
- sich der DGB in seiner Lobbyarbeit für die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften einsetzt, wie sie auch im Beschluss des Bundesvorstands vom 12.07.2016 (S. 7) vorgeschlagen wird.
- Anwaltskanzleien und sog. „Beraterfirmen", die das BR-Mobbing im Auftrag von Unternehmensleitungen organisieren, werden vom DGB in der Öffentlichkeit wegen ihrer Praktiken nicht nur an den Pranger gestellt, sondern – wo immer möglich – straf- und zivilrechtlich verfolgt.
- in den Medien und Veröffentlichungen des DGB nicht nur über aktuelle Fälle von BR- Mobbing bundesweit berichtet wird, sondern auch deren Hintergründe systematisch analysiert werden.
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