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Pressemitteilung

Heidelberg, 1. 8. 2018. Die IG Metall Heidelberg hat beim Arbeitsgericht die Betriebsratswahl bei der Heidelberger Firma C. Josef Lamy GmbH angefochten. Dies richtet sich gegen den Ablauf und die Durchführung der Wahl. Hier sieht sich die IG Metall aufgrund einer Vielzahl verschiedener, gravierender Verstöße verpflichtet ihre Ordnungsfunktion wahrzunehmen.

Für ihren Entschluss führt die IG Metall Heidelberg verschiedene Gründe an. Die Liste der Mängel beginnt mit der Größe des Betriebsratsgremiums, die der Wahlvorstand falsch berechnet hat. Statt der eigentlich vorgesehenen 11 Mitglieder durften die Beschäftigten nur ein Gremium mit 9 Mitgliedern wählen. Dies stellt einen groben Verstoß gegenüber der Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes dar.

Weiterhin erfüllte eine der drei Listen, die bei Lamy zur Wahl antraten, die gesetzlichen Anforderungen nicht. Der Liste fehlte die ausreichende Anzahl von Unterstützerunterschriften. Der Wahlvorstand hätte diese Liste nicht zur Wahl zulassen dürfen.

Außerdem war die Liste der Wahlberechtigten fehlerhaft. Beschäftigte, die nicht wahlberechtigt waren, konnten trotzdem an der Wahl teilnehmen. Zudem kam es bei der Auszählung zu Unregelmäßigkeiten. Der Wahlvorstand wertete eigentlich gültige Stimmen als ungültig.

Besonders auffallend war das Verhalten des Vertreters der Geschäftsführung Herrn Utsch während der Wahl. Unter anderem gewährte er Bewerbern einer Liste besondere Vorteile gegenüber den anderen kandidierenden Listen. Sie durften zum Beispiel die Dienstgeräte während der Arbeitszeit für ihren Wahlkampf nutzen.

Die Kandidaten der Liste IG Metall hingegen wurden in ihren Wahlkampfaktivitäten gehindert. Damit griff die Firma Lamy in den Wahlkampf ein, verletzte ihre Neutralitätspflicht und verstieß gegen demokratische Standards.

In einem Gütetermin am Arbeitsgericht Heidelberg konnte zwischen der IG Metall, dem Betriebsrat und der Firma Lamy keine Einigung erzielt werden. Den Vorschlag der IG Metall die Betriebsratswahl unter demokratischen Bedingungen zu wiederholen, lehnten Betriebsrat und Arbeitgeber ab.

Daher wird das Arbeitsgericht am 25. September 2018 über die Wahlanfechtung ein Urteil fällen. Sollte das Gericht dem Antrag der IG Metall folgen, wird die Wahl wiederholt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Mirko Geiger unter 06221-9824 11 und Türker Baloglu unter 0171-9783 794 zur Verfügung.

IG Metall Heidelberg
Friedrich-Ebert-Anlage 24 – 69117 Heidelberg
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