– Vorkommnisse bei den Mannheimer Parkhausbetrieben
Presseinfo 17.06.2025
Demokratie im Betrieb ist wichtig. Mitbestimmung im Betrieb – gesetzlich gewollt. Wünsche der Belegschaften, Arbeitnehmervertretungen zu wählen, sind zu akzeptieren. Ein Miteinander der Betriebsparteien auf Augenhöhe - eigentlich normal.
So war es bisher jedenfalls bei den Dienststellen der Stadt Mannheim üblich.
Aber wie wird dies bei den Mannheimer Parkhausbetrieben gehandhabt? Die Mannheimer Parkhausbetriebe gehören zu Mannheim, wie die Quadratestadt in die Metropolregion gehört. Ohne deren Belegschaft würde nichts laufen, was das Parken in Mannheim betrifft.
Im Jahr 2023 sollte auf Wunsch der Belegschaft eine Arbeitnehmervertretung bei den Parkhausbetrieben installiert werden. Hindernisfrei war dies leider nicht umzusetzen. Unter Mitwirkung von ver.di wurde jedoch ein Wahlvorstand implementiert. Die Betriebsratswahlen konnten stattfinden.
Ist ein Betriebsrat im Haus, müssen sich die Betriebsparteien an Spielregeln halten. Diese stehen im Betriebsverfassungsgesetz. Informieren. Mitbestimmen. Mitreden. Das aber vor allem miteinander. Im Gesetz ist von vertrauensvoller Zusammenarbeit die Rede. Die Wahl eines solchen Gremiums ist vom Gesetzgeber gewollt. Dazu gibt es besondere Schutzvorschriften.
„Mitbestimmung ist keine Einbahnstraße. Dass sich eine Arbeitgeberin erst daran gewöhnen muss, ist klar.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar.
Leider sah die Realität zu Beginn der Amtszeit des Betriebsrats so aus, dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Geschäftsführung kaum Beachtung fanden. Auch ein respektvoller Umgang dem Betriebsrat gegenüber war nicht zu erkennen. Die Belegschaft war verängstigt und bat ver.di um Unterstützung. Es gab ein vermittelndes Gesprächsangebot seitens ver.di. Leider wurde dies seitens des damaligen Geschäftsführers nicht wahrgenommen.
Sicherlich gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat das Recht, einzelne Dinge arbeitsgerichtlich klären zu lassen. Aber muss dies auch bei Dingen sein, die klar im Gesetz geregelt sind? Und von denen klar ist, dass der Betriebsrat obsiegen würde?
„Kommunikation muss auf Augenhöhe stattfinden. Vertrauensvoll. Und nicht arbeitgeberseitig vorbestimmt.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar
Da ver.di Schlimmeres verhindern wollte und einen Reputationsverlust der Stadt als Ganzes befürchtete, sollten sich die Termine beim Arbeitsgericht weiter häufen, hat sie die Verantwortlichen der Stadt im letzten Jahr zu einem Gespräch gebeten.
Die Gesprächteilnehmer:innen waren sich schnell einig, dass Kommunikation der Betriebsparteien das A und O ist. Man empfahl aus diesem Kreis zudem einvernehmlich, dass die Betriebsparteien sich von einer externen Mediation begleiten lassen sollen.
Soweit. So gut. Das hörte sich erst einmal nach Hoffnung auf Entspannung der Situation an.
Und wie lief es in der praktischen Umsetzung?
Bis heute gab es keine Mediation. Trotz mehrmaliger Ansprache des Betriebsrats bei der aktuellen Geschäftsführung.
Und wieder hat ver.di in jüngster Vergangenheit die Verantwortlichen bei der Stadt auf die Umstände aufmerksam gemacht. Vor allem ist ver.di über verbale Äußerungen der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber geschockt: Es sollen Beschimpfungen seitens der Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden gegenüber stattgefunden haben.
Ist das vertrauensvolles und vor allem respektvolles Miteinander????
„Wir werden solch einen Umgang mit Betriebsrät:innen und ehrenamtlichen ver.di Funktionär:innen nicht dulden und erwarten eine dringende Klärung; Gegebenenfalls auch eine Maßregelung der Geschäftsführung.“
Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar
Die Mannheimer Parkhausbetriebe beschäftigen ca. 50 Mitarbeitende und gehört über die Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) zum Konstrukt der Stadt Mannheim.
Bei Rückfragen: Nadja Kürten, ver.di Rhein-Neckar,